Neben den Anträgen selbst haben sich auch die Ansprechpartner*innen geändert.

Landesverbände stellen Anträge auf Pauschalförderung zukünftig immer an:

AOK Nordost.

Präventionsberatung

Frau Änne Steinig

14456 Potsdam

Tel. 08 00 – 26 50 80-4 12 64

 

Federführung ab 2026:
Für die Förderung von Selbsthilfegruppen wurde Mecklenburg-Vorpommern in 4 Regionen nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeteilt.

Für jede Region ist eine federführende Krankenkasse für die Antragsannahme zuständig. 

Antragstellung für Pauschalförderung ab 2026
Wohnort (Sitz) des Antragstellers im
Landkreis/ in der Stadt
Federführende Krankenkasse
und Anschrift
Kontaktdaten
Rostock   BKK-Landesverband NORDWEST
  Isabel Turnau
  Postfach 99 01 22
  47298 Duisburg
  (0201) 179 - 1504
  Mail
Greifswald
Vorpommern-Rügen 
  IKK - Die Innovationskasse
  Selbsthilfe
  Greifstr. 107
  17034 Neubrandenburg
  (0385) 6373 - 950
  Mail
Mecklenburgische Seenplatte    KNAPPSCHAFT
  Regionaldirektion Nord
  Heike Josenhans
  Millerntorplatz 1
  20359 Hamburg
  (040) 30388 - 5415
  Mail
Ludwigslust-Parchim
Nordwestmecklenburg
Schwerin
  Verband der  Ersatzkassen e. V. (vdek)
  Landesvertretung M-V
  Doreen Chittka
  Werderstraße 74a
  19055 Schwerin
  (0385) 5216 - 114
  Mail

Die Förderanträge der Landesorganisationen sind bis spätestens 31.12.2025 beim Federführer der ARGE M-V einzureichen:

In Mecklenburg-Vorpommern müssen die Anträge von Selbsthilfegruppen bis zum 31.01.2026 bei der ARGE Selbsthilfeförderung vorliegen.

Die Anträge für Selbsthilfegruppen, die sich im Laufe eines Förderjahres neu gegründet haben, sind bis zum 01.09.2025 einzureichen.

Wichtiger Hinweis:

Sollten Selbsthilfegruppen/Selbsthilfeorganisationen in diesem Jahr die Fördermittel nicht vollständig verbraucht haben, tragen Sie bitte die Höhe der Restmittel im Verwendungsnachweis ein. Diese Restmittel werden im Folgejahr verrechnet.
Eine Verrechnung ist jedoch nur möglich, wenn ein Förderantrag für 2026 gestellt wird. Bitte beachten Sie, dass die Restmittel von der ARGE MV zurückgefordert werden müssen, wenn für das Förderjahr 2026 kein neuer Förderantrag vorliegt!

 

Landesorganisationen der Selbsthilfe
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2026 - ARGE - Antrag - Pauschal - SHO.pdf 9.11.2025 2 MB 51
Selbsthilfegruppen
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2026 - ARGE - Antrag - Pauschal - SHG.pdf 9.11.2025 1 MB 74
2026 - ARGE - Antrag - Pauschal - SHG - Hinweise.pdf 9.11.2025 122 kB 55
Allgemein
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2026 - ARGE - Antrag - Pauschal - Umwidmung.pdf 9.11.2025 38 kB 44