Zur Umsetzung der kassenartenübergreifenden Förderung gründeten die Krankenkassen/-Verbände in Mecklenburg-Vorpommern die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern. Die beteiligten Krankenkassen/-verbände vereinbaren eine jährlich wechselnde Federführung.

Ansprechpartner der ARGE Selbsthilfeförderung im Jahr 2024:

Die Förderanträge der Landesorganisationen sind bis spätestens 31.12.2023 beim Federführer der ARGE M-V einzureichen:


BKK-Landesverband NORDWEST
Frau Turnau
Hatzper Str. 36
45149 Essen
Telefon: 0152 288 760 19
E-Mail: gesundheit(at)bkk-nordwest(dot)de

 

In Mecklenburg-Vorpommern müssen die Anträge von Selbsthilfegruppen bis zum 31.01.2024 bei der ARGE Selbsthilfeförderung vorliegen.

Die Anträge für Selbsthilfegruppen, die sich im Laufe eines Förderjahres neu gegründet haben, sind bis zum 01.09. einzureichen.

Wichtiger Hinweis:

Sollten Selbsthilfegruppen/Selbsthilfeorganisationen in diesem Jahr die Fördermittel nicht vollständig verbraucht haben, tragen Sie bitte die Höhe der Restmittel im Verwendungsnachweis ein. Diese Restmittel werden im Folgejahr verrechnet.
Eine Verrechnung ist jedoch nur möglich, wenn ein Förderantrag für 2024 gestellt wird. Bitte beachten Sie, dass die Restmittel von der ARGE MV zurückgefordert werden müssen, wenn für das Förderjahr 2024 kein neuer Förderantrag vorliegt!

 

Landesorganisationen der Selbsthilfe
Kurzbezeichnung Letzte Änderung Erscheinungsdatum Dateigröße Aufrufe
2024---ARGE---Antrag---Pauschal---SHO.pdf 19.11.2023 2 MB 96
2024---ARGE---Antrag---Pauschal---SHO---Hinweise.pdf 19.11.2023 221 kB 76
Selbsthilfegruppen
Kurzbezeichnung Letzte Änderung Erscheinungsdatum Dateigröße Aufrufe
2024---ARGE---Antrag---Pauschal---SHG.pdf 19.11.2023 1 MB 125
2024---ARGE---Antrag---Pauschal---SHG---Hinweise.pdf 19.11.2023 490 kB 93
Allgemein
Kurzbezeichnung Letzte Änderung Erscheinungsdatum Dateigröße Aufrufe
2024---ARGE---Antrag---Pauschal---Umwidmung.pdf 19.11.2023 50 kB 76